1.Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Lieferungen und Leistungen der Firma Peter-Candy | DiscJockey | EventManagement, Peter Hochwind, Bahnhofstr. 19, 87751 Heimertingen

1.2 Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsschluss und Umfang der Lieferung

2.1 Der Mieter konfiguriert ein Fotobox-System und erhält nach dem Absenden einer unverbindlichen Verfügbarkeitsanfrage eine E-Mail, ob zum Veranstaltungsdatum, das von ihm konfigurierte Fotobox-System verfügbar ist. Nach Absenden des Anfrageformulars durch den Mieter, kommt der Vertrag durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per Mail durch den Vermieter zustande.

2.2 Ausschlaggebend für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Angaben und Mitteilungen des Mieters sind nur verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.

2.3 Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt und bestätigt worden sind.

3. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nachfolgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

3.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss, nach Erhalt der Auftragsbestätigung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Peter-Candy | DiscJockey | EventManagement, Peter Hochwind, Bahnhofstr. 19, 87751 Heimertingen, Telefon: +49 (0)8335 71 93 744
E-Mail: info(at)fotoboothmieten.de Web: www.fotoboothmieten.de

Eine Musterwiderrufserklärung können Sie hier herunterladen.

Widerrufsfolgen

3.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzung oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es in einem Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Sie haben die Waren unverzüglich an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Verpflichtungen zur Ersattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren i.H.v. 16,49 € pro Paket beim Versand per DHL.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Für Rückzahlungen verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

3.3 Wenn Sie Unternehmer i.S.d. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.

3.4 Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB auch nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

3.5 Sendet der Mieter die Ware nach form- und fristgemäßer Ausübung eines ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrechts zurück, hat er Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.

4. Zahlungsvereinbarungen

4.1 Die Bezahlung der Mietsache erfolgt ausschließlich durch Vorauskasse per Banküberweisung. Eine Rechnung über die zu zahlenden Leistungen geht dem Mieter nach Auftragsbestätigung zu.

4.2 Ist der Mieter Verbraucher werden die Preise zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Preisliste berechnet, inkl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ist der Mieter Verbraucher, sind Zahlungen gemäß dem angegebenen Zahlungsziel auf der Rechnung ab Rechnungsdatum zu leisten.

4.3 Ist der Mieter Unternehmer, sind Zahlungen binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.

4.4 Der Vermieter behält sich Teilrechnungen vor.

4.5 Der Mieter kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.6 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Mieter insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

5. Verpackung, Lieferung und Gefahrenübergang

5.1 Der Vermieter behält sich Teillieferungen vor.

5.2 Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Vermieters im Umkreis 30km um Heimertingen.

5.3 Vom Vermieter mitgeteilte Lieferzeiten sind unverbindlich. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Fixliefertermin im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart sind. Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Streik, Stau), die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, ist dieser berechtigt, in angemessener Zeit nach Wegfall des Ereignisses zu leisten. In diesem Fall ist der Mieter unverzüglich zu unterrichten.

5.4 Bei Selbstabholung: Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Mieters. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Ware den Sitz des Vermieters verlässt. Verzögert sich die Auslieferung durch Verschulden des Mieters, geht die Gefahr ab Versandbereitschaft auf den Mieter über.

5.5 Gelangt die Ware aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter gleichwohl zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zu den vom Mieter zu vertretenden Umständen gehört insbesondere eine kurzfristige Bestellung. Zur Vermeidung nicht rechtzeitiger Lieferung bleibt es dem Mieter unbenommen, die Ware beim Vermieter abzuholen.

5.6 Die Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und etwaige Schäden sofort (innerhalb 24h) gegenüber Peter Hochwind anzuzeigen. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall umgehend mit uns in Verbindung zu setzen (info(at)fotoboothmieten.de oder unter der Telefonnummer +49 8335 71 93 744). Spätere Beanstandungen können nicht akzeptiert werden.

6. Vertragliche Rücktrittsrechte

6.1 Dem Mieter wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt, welches jedoch zur Ausübung der vorherigen Zustimmung des Vermieters bedarf. Im Fall eines Rücktritts des Mieters werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:

bei Rücktritt nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage): 20% des Nettomietpreises zzgl. 19% MwSt.
bei Rücktritt bis 21 Tage vor Mietbeginn: 70% des Nettomietpreises zzgl. 19% MwSt.
bei Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Nettomietpreises zzgl. 19% MwSt.

6.2 Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter zum Rücktritt von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Für diesen Fall steht dem Vermieter ungeachtet weiterer gesetzlicher Ansprüche ein pauschalisierter Schadenersatz für entgangenen Gewinn i.H.v. 20 % des Nettomietpreises der bestellten, aber nicht bezahlten Ware zu. Dem Mieter wird der Nachweis eines geringeren, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

7. Vertragspflichten und Haftung

7.1.1 Der Vermieter prüft die Ware vor Versand auf Vollständigkeit und ordnungsgemäße Betriebsbereitschaft. Er wird erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist hierzu erforderlichenfalls Zugang zu der Ware zu gewähren.

7.1.2 Der Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis beschränkt.

7.1.3 Der Vermieter versichert die Ware auf dem Transport gegen Transportschäden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch den Mieter entstanden sind.

7.2.1 Der sachgemäße, sorgsame Umgang mit der Fotobox und Ausstattung durch den Mieter ist sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die Beachtung der beigefügten Bedienungsanleitung für Auf- und Abbau, den Betrieb sowie den ordnungsgemäßen Rückversand der Ware.
Die Ware darf nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden.
Die Ware darf aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit ausschließlich in wettergeschützten Bereichen (trockene Innenräume) verwendet werden. Anbringung von Beklebung ist nicht gestattet.
Die Ware ist vom Mieter im gleichen Zustand und in gleicher Verpackung wieder zurückzugeben. Beschädigte und/oder nicht zurückgesendete Bestandteile, sowie Reinigungskosten werden dem Mieter in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Ware über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.

7.2.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter unverzüglich Mitteilung über den Schaden zu geben. Es ist ein Protokoll anzufertigen mit Namen und Anschriften der Beteiligten, sowie der Schadenshergang zu beschreiben.

7.2.3 Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit, sowie Hin- und Rücktransport an der Ware entstehen. Bei Schäden oder Verlust haftet er insbesondere
- für erforderliche Reparaturkosten,
- bei Totalschaden, Diebstahl oder Verlust für den Zeitwert der Ware,
- für erforderliche Gutachterkosten,
- bei Schäden für den merkantilen Minderwert,
- für dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer einer Reparatur bzw. im Falle von Diebstahl oder Verlust für die angemessene Dauer einer Ersatzbeschaffung.

7.2.4 Der Mieter ist verpflichtet, die Ware am ersten Werktag nach der Veranstaltung mittels DHL unter Verwendung des vorgefertigten Rücksendescheins zurückzusenden. Dafür ist der gleiche Versandkarton zu verwenden in dem die Sache überlassen wurde. Bei Überschreitung dieser Frist ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter entstehende Schäden zu ersetzen (z. B. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung). Bei Selbstabholung der Ware durch den Mieter, ist dieser verpflichtet die geliehenen Gegenstände vollständig, am ersten Werktag nach der Veranstaltung wieder im Lager Heimertingen abzuliefern.

8. Datenspeicherung und Nutzungsrechte

8.1 Der Vermieter ist berechtigt, Daten über den Mieter, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke i.S.d. geltenden Datenschutzgesetze zu verwenden.

8.2 Zur Leistungserbringung (Download, Versand von USB-Stick oder DVD, usw.) ist es nötig, die gemachten Aufnahmen auf einem externen Speichermedium abzuspeichern. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datennutzung einverstanden.

8.2 Der Vermieter ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Mieter als Referenzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit widersprechen.

9. Schriftformklausel, Schlussbestimmungen

9.1 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

9.2 Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung der Kollisionsnormen des EGBGB ist ausgeschlossen.

9.3 Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Heimertingen.

9.4 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Memmingen vereinbart.

9.5 Sollte eine der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN